Eine gemeinsame Kontrolle der Ortspolizei und der Guardia Civil in neun Freizeitlokalen in Torrevieja endete mit der Festnahme von drei Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer Straftat im Zusammenhang mit Drogenhandel sowie mit 27 Anzeigen wegen verschiedener Verstöße. Nach den von Objetivo Torrevieja veröffentlichten Informationen fand der Einsatz in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober statt.
Kontrolliert wurden sechs Spielhallen, zwei Pubs und eine Diskothek. Der Einsatz verband Kontrollen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit Überprüfungen der Einhaltung der Vorschriften für den Betrieb dieser Lokale. Die an diesem Montag, dem 19., veröffentlichten Informationen beziehen sich somit auf einen Einsatz am Wochenende und nicht auf einen heute durchgeführten Einsatz.
Drogen, Waffen und Zugangskontrollen
Die meisten Anzeigen betrafen den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln: Die Beamten erstatteten aus diesem Grund 18 Anzeigen. Hinzu kamen laut dem Bericht des lokalen Mediums zwei weitere wegen Waffenbesitzes an Orten, an denen deren Gebrauch nicht gestattet ist.
Außerdem wurden vier Verstöße im Zusammenhang mit der Zugangskontrolle von Personen festgestellt, denen der Zutritt zu den Lokalen untersagt war. Aus den Informationen geht weder hervor, in welchen Lokalen es zu diesen Vorfällen kam, noch wie sich die Anzeigen insgesamt auf die neun kontrollierten Betriebe verteilen.
Tabak und Terrassenbetrieb
Die Bilanz umfasst außerdem zwei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Rauchverbot in Spielhallen und eine weitere, weil eines dieser Lokale einen Terrassenbetrieb unterhielt, obwohl dieser dort nicht erlaubt war. Damit ergeben sich die im Bericht genannten 27 Anzeigen.
Die drei Festnahmen wegen mutmaßlichen Drogenhandels sind von dieser Anzeigenbilanz zu unterscheiden. Die verfügbaren Informationen enthalten keine näheren Angaben zur Identität der Festgenommenen, zur Menge oder Art der sichergestellten Substanzen oder zu ihrem anschließenden justiziellen Status.
Dokumentiert ist ein Polizeieinsatz mit Festnahmen und Anzeigen, kein Urteil und keine Aufstellung rechtskräftiger Sanktionen. Für die festgenommenen Personen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Auch über Schließungen von Lokalen wird nicht berichtet, weshalb ein solches Ergebnis der Kontrolle nicht zugeschrieben werden darf.



