Das spanische Staatsblatt veröffentlicht am Montag, dem 2. November, die Vereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Sicherheit und der Stadt Rojales zur Einbindung der Ortspolizei in VioGén, das System zur umfassenden Beobachtung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die am 22. Oktober 2026 unterzeichnete Vereinbarung regelt die technische und polizeiliche Zusammenarbeit, damit kommunale Beamte, die in diesem Bereich tätig sind, das System des Innenministeriums nutzen können.
Gemeinsame Informationen und Risikobewertung
VioGén führt Informationen von Polizei, Justiz und Strafvollzug zusammen, um die Begleitung der Betroffenen, die Abstimmung von Schutzmaßnahmen und die Bewertung des Risikos weiterer Angriffe zu unterstützen.
Die technischen Dienste des Ministeriums und der Stadt sollen die erforderlichen Verbindungen gemeinsam prüfen und ihre jeweiligen IT-Systeme anpassen; jede Verwaltung handelt dabei innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeit.
Rojales verpflichtet sich zur Ausbildung und Spezialisierung aller Angehörigen der Ortspolizei, die mit Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt befasst sind, sowie zur Anwendung der einschlägigen Verfahren für die polizeiliche Bewertung und Steuerung von Risiken.
Die kommunale Polizeiarbeit muss sich nach dem Einsatzverfahren richten, das mit der im Gebiet zuständigen staatlichen Polizeibehörde vereinbart wird; die Aufteilung der Aufgaben zwischen den Verwaltungen bleibt dabei bestehen.
Zugriffsrechte und Vertraulichkeit
Die Stadt wird die Freischaltung von Nutzern über die territoriale Systemverwaltung beantragen und eine laufend aktualisierte Liste der Beamten führen, die zum Zugriff berechtigt sind.
Das Innenministerium richtet Sicherheitskontrollen und ein Prüfverfahren für die Nutzung der Informationen ein; beide Seiten übernehmen Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, wobei die Geheimhaltungspflicht auch nach dem Ende der Vereinbarung fortbesteht.
Berechtigte Nutzer dürfen Informationen, die für den Schutz der Betroffenen wichtig sind, abfragen, eingeben oder aktualisieren, jedoch nur im Rahmen ihres Gebiets, ihrer Zuständigkeiten und des vereinbarten Verfahrens.
Eine Laufzeit von vier Jahren
Die Vereinbarung verursacht für die beteiligten Seiten keine Kosten und sieht keine Übertragung von Mitteln zwischen ihnen vor; eine Begleitkommission umfasst je zwei Vertreter des Innenministeriums und der Stadt.
Wirksam wird die Vereinbarung mit der Eintragung in das staatliche Register der Kooperationsinstrumente; sie gilt für vier Jahre und kann einstimmig um bis zu vier weitere Jahre verlängert werden.
Die Veröffentlichung hält diese Verpflichtungen zur Zusammenarbeit fest, belegt allein aber noch nicht, dass die kommunalen Beamten bereits mit der Anwendung arbeiten.



