Die Stadtverwaltung von Torrevieja hat eine Mitteilung zum Verfahren veröffentlicht, mit dem 66 Grabnischen des städtischen Friedhofs für baufällig erklärt werden sollen; Inhaber von Bestattungsrechten können innerhalb von zehn Werktagen vorsprechen und Einwendungen vorbringen.
Die Bekanntmachung steht im Amtsblatt der Provinz Alicante vom 28. Oktober 2026 und betrifft zwei Gruppen im alten Friedhof: 33 Bestattungseinheiten im nördlichen Teil sowie weitere 33 Einheiten im südlichen Teil der Anlage.
Wer sich am Verfahren beteiligen kann
Angesprochen sind sowohl Personen mit Bestattungsrechten im betroffenen Bereich als auch diejenigen, die eine rechtmäßige Nachfolge in diese Rechte nachweisen können; damit bezieht die Mitteilung ausdrücklich auch Rechtsnachfolger in das Verfahren ein.
Nach Angaben der Stadt wurden Schritte unternommen, um die Berechtigten zu ermitteln und ausfindig zu machen; teilweise seien jedoch die Personen oder ihre Anschriften unbekannt, teilweise seien Zustellungsversuche ohne Erfolg geblieben.
Deshalb erfolgt diese Bekanntmachung auf Grundlage der Artikel 44 und 46 des Gesetzes 39/2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen in Spanien.
Akteneinsicht im Rathaus
Die Verwaltungsakte mit dem Aktenzeichen 61981/2026 liegt für die betroffenen Personen im Rathaus von Torrevieja an der Plaza de la Constitución, Hausnummer 1, zur Einsicht bereit.
Während der Frist können sie die Unterlagen prüfen, den vollständigen Einleitungsbeschluss und den technischen Bericht der Stadt einsehen sowie Dokumente und Begründungen vorlegen, die sie für die Wahrnehmung ihrer Rechte für zweckmäßig halten.
Die zehn Werktage werden ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt gezählt; ein konkretes Datum für das Ende dieser Frist nennt die Mitteilung selbst nicht.
Mitteilung im laufenden Verfahren
Der Text verweist auf einen Beschluss des Bürgermeisteramtes vom 16. Februar 2012, mit dem das Verfahren zur Feststellung der Baufälligkeit beider Gruppen unter Anhörung der Beteiligten eingeleitet wurde.
Rechtsgrundlage ist Artikel 53 der durch das Dekret 39/2005 der valencianischen Regierung genehmigten Verordnung; die Bekanntmachung ist auf den 19. Oktober 2026 datiert und von María Sandra Sánchez Andreu unterzeichnet.
Obwohl die Überschrift im Amtsblatt die Räumung von Block 3 und die Zählung leerer Grabnischen erwähnt, informiert der eigentliche Text über die Anhörung und legt keinen Zeitplan für konkrete Arbeiten an den Grabstätten fest.



